Du hast eine interessante Wohnung gefunden, meldest dich auf das Inserat und bekommst prompt eine Einladung zur Besichtigung. Alles lĂ€uft gut â bis der Vermieter plötzlich sagt: âIch brĂ€uchte noch eine Kopie Ihres Personalausweises.â Und du fragst dich: Darf der das ĂŒberhaupt? Ist das normal oder schon zu viel?
Darf ein Vermieter beim Erstkontakt oder bei der Besichtigung eine Kopie vom Ausweis verlangen?
Klare Antwort: Nein.
Beim Erstkontakt oder wĂ€hrend der Besichtigung besteht kein rechtlicher Anspruch fĂŒr Vermieter, eine Kopie deines Personalausweises zu verlangen.
Warum? Ganz einfach: Datensparsamkeit ist ein zentrales Prinzip im Datenschutz. Nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO dĂŒrfen nur so viele Daten erhoben werden, wie tatsĂ€chlich notwendig sind.
Und beim Erstkontakt ist das nicht der Fall. Eine bloĂe Besichtigung begrĂŒndet noch kein MietverhĂ€ltnis.
Du bist rechtlich nicht verpflichtet, bei der Wohnungsbesichtigung eine Kopie deines Ausweises abzugeben oder ihn ĂŒberhaupt vorzuzeigen.
Aber: DĂŒrfen Vermieter generell eine Ausweiskopie verlangen?
Ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Und zwar dann, wenn es tatsĂ€chlich ernst wird, also wenn du den Zuschlag fĂŒr die Wohnung bekommst und ein Mietvertrag vorbereitet werden soll.
Warum das?
Der Vermieter muss bei Vertragsabschluss deine IdentitĂ€t prĂŒfen â Er oder sie muss sicherstellen, dass du tatsĂ€chlich die Person bist, mit der der Mietvertrag geschlossen wird. Das ergibt sich unter anderem aus dem GeldwĂ€schegesetz (§ 4 GwG bei gewerblichen Vermietern) oder zur Verhinderung von Mietbetrug. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Aber Achtung: Selbst in diesem Fall darf die Kopie nur mit bestimmten EinschrÀnkungen gemacht werden.
Nur folgende Daten sind wirklich relevant:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum (ggf. zur AltersprĂŒfung)
- GĂŒltigkeitsdauer (um zu sehen, ob der Ausweis noch gĂŒltig ist)
Wenn du die Kopie selbst machst (was du unbedingt tun solltest), kannst du alle anderen Bereiche einfach schwÀrzen oder abkleben, bevor du den Ausweis scannst oder fotografierst.
Was du tun kannst, wenn der Vermieter trotzdem eine Kopie verlangt
Was machst du also, wenn du dich plötzlich in der Situation wiederfindest und jemand sagt: âIch brauche bitte eine Kopie Ihres Ausweisesâ â und das ohne konkrete Wohnungszusage oder noch wĂ€hrend der Besichtigung?
Gerade in GroĂstĂ€dten ist die Wohnungssuche ein SpieĂrutenlauf. Das bloĂe Verweigern der Kopie ist zwar rechtens und dein gutes Recht, aber kann dir die Zusage der Wohnung kosten. Deshalb ist empfehlenswert eine Kopie anzufertigen, aber nur die oben genannten Daten frei zu lassen. Den Rest schwĂ€rzt du einfach oder klebst unrelevante Stellen ĂŒber.
Fazit: Deine Daten sind wertvoll â schĂŒtze sie
Wohnungssuche ist kein Grund, deine sensiblen Daten leichtfertig preiszugeben. Ein Vermieter darf nicht einfach alles verlangen â schon gar nicht beim ersten Kennenlernen.
Du musst niemandem gefallen â du bist nicht weniger âseriösâ, nur weil du deine Rechte kennst. Ganz im Gegenteil: Das zeigt Selbstbewusstsein.