Du hast eine interessante Wohnung gefunden, meldest dich auf das Inserat und bekommst prompt eine Einladung zur Besichtigung. Alles läuft gut – bis der Vermieter plötzlich sagt: „Ich bräuchte noch eine Kopie Ihres Personalausweises.“ Und du fragst dich: Darf der das überhaupt? Ist das normal oder schon zu viel?

Darf ein Vermieter beim Erstkontakt oder bei der Besichtigung eine Kopie vom Ausweis verlangen?

Klare Antwort: Nein.

Beim Erstkontakt oder während der Besichtigung besteht kein rechtlicher Anspruch für Vermieter, eine Kopie deines Personalausweises zu verlangen.
Warum? Ganz einfach: Datensparsamkeit ist ein zentrales Prinzip im Datenschutz. Nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie tatsächlich notwendig sind.

Und beim Erstkontakt ist das nicht der Fall. Eine bloße Besichtigung begründet noch kein Mietverhältnis.

Du bist rechtlich nicht verpflichtet, bei der Wohnungsbesichtigung eine Kopie deines Ausweises abzugeben oder ihn überhaupt vorzuzeigen.

Aber: Dürfen Vermieter generell eine Ausweiskopie verlangen?

Ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Und zwar dann, wenn es tatsächlich ernst wird, also wenn du den Zuschlag für die Wohnung bekommst und ein Mietvertrag vorbereitet werden soll.

Warum das?
Der Vermieter muss bei Vertragsabschluss deine Identität prüfen – Er oder sie muss sicherstellen, dass du tatsächlich die Person bist, mit der der Mietvertrag geschlossen wird. Das ergibt sich unter anderem aus dem Geldwäschegesetz (§ 4 GwG bei gewerblichen Vermietern) oder zur Verhinderung von Mietbetrug. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Aber Achtung: Selbst in diesem Fall darf die Kopie nur mit bestimmten Einschränkungen gemacht werden.

Nur folgende Daten sind wirklich relevant:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum (ggf. zur Altersprüfung)
  • Gültigkeitsdauer (um zu sehen, ob der Ausweis noch gültig ist)

Wenn du die Kopie selbst machst (was du unbedingt tun solltest), kannst du alle anderen Bereiche einfach schwärzen oder abkleben, bevor du den Ausweis scannst oder fotografierst.

Was du tun kannst, wenn der Vermieter trotzdem eine Kopie verlangt

Was machst du also, wenn du dich plötzlich in der Situation wiederfindest und jemand sagt: „Ich brauche bitte eine Kopie Ihres Ausweises“ – und das ohne konkrete Wohnungszusage oder noch während der Besichtigung?

Gerade in Großstädten ist die Wohnungssuche ein Spießrutenlauf. Das bloße Verweigern der Kopie ist zwar rechtens und dein gutes Recht, aber kann dir die Zusage der Wohnung kosten. Deshalb ist empfehlenswert eine Kopie anzufertigen, aber nur die oben genannten Daten frei zu lassen. Den Rest schwärzt du einfach oder klebst unrelevante Stellen über.

Fazit: Deine Daten sind wertvoll – schütze sie

Wohnungssuche ist kein Grund, deine sensiblen Daten leichtfertig preiszugeben. Ein Vermieter darf nicht einfach alles verlangen – schon gar nicht beim ersten Kennenlernen.

Du musst niemandem gefallen – du bist nicht weniger „seriös“, nur weil du deine Rechte kennst. Ganz im Gegenteil: Das zeigt Selbstbewusstsein.

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